Reparieren statt wegwerfen! 21. Oktober 2019 – Gepostet auf: Allgemein – Etiketten: , , , ,

Gerät prüfen, den Fehler feststellen und dann reparieren – das sollte eigentlich kein Problem sein! Aber viel zu oft scheitert die Ausführung einer Reparatur daran, dass die benötigten Teile nicht mehr geliefert werden können. Und das nicht etwa nur bei älteren Geräten. Es kommt auch vor, dass sich das Gehäuse des Gerätes nicht öffnen lässt bzw. so gebaut ist, dass es beim Öffnen stark beschädigt wird. Fazit: Reparatur ist vom Hersteller nicht gewünscht!

Dem will Brüssel jetzt entgegenwirken. Die EU-Kommission beschloss, ab 2021 die Hersteller zur Lieferung von Ersatzteilen zu verpflichten. Das soll für Kühlgeräte, Fernseher, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays, Netzteile und Elektromotoren gelten. Demnach sollen Hersteller verpflichtet werden, Ersatzteile 7 bis 10 Jahre nach dem Verkauf des Gerätes vorrätig zu halten. Lieferzeit: Innerhalb von 15 Werktagen! Und weiter fordert die EU, dass „Ersatzteile mit allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können, ohne dass das betreffende Gerät dauerhaft beschädigt wird“. Ferner sollen Informationen zum Gerät zur Verfügung gestellt werden.

Auf dem Papier klingt das alles sehr gut! Gespannt darf man auf den Preis für Ersatzteile sein. Und darauf, ob der Verbraucher gewillt ist, bis zu 15 Werktage auf die Reparatur zu warten. Vielleicht fällt die Wartezeit dem Verbraucher leichter, wenn er an den mit einer Reparatur verbundenen Schutz der Umwelt denkt = jedes reparierte Gerät ist ein Gerät weniger, das entsorgt werden muss!

Hoffentlich kommt vom EU-Parlament und den EU-Staaten kein Widerspruch!

#niemann#reparieren#EU-Kommission

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